Die Breitenseer Pfarrkirche zum heiligen Laurentius
Die feierliche Grundsteinlegung zum Bau von Ludwig Zatzka erfolgte am 22. April 1896, eingeweiht wurde die Kirche am 8. Oktober 1898 unter dem Beisein von Kaiser Franz Joseph I. anlässlich seines fünfzigjährigen Regierungsjubiläums. Mit Dekret Kardinal Anton Josef Gruschas vom 11. Februar 1899 wurde sie zur Pfarrkirche erhoben.Bereits am 4. Mai 1893 fasste die 8. ordentliche Generalversammlung des Kirchenbauvereins den Beschluss, dass das Gotteshaus bis zum Jahre 1898 vollendet sein und ein Denkmal an das 50jährige Regierungsjubiläum Sr. Majestät des Kaisers Franz Josef I. werden soll. Es war gewiss ein geschickter Schritt, den Bau der Kirche mit dem bevorstehenden Jubiläum zu verbinden. Bis dahin war der Kirchenbau ein nur lokales, später auch ein sozial-politisches Anliegen gewesen.Die Breitenseer Pfarrkirche ist ein prominentes neugotisches Bauwerk, das wegen seiner ästhetischen Qualitäten im Inneren und in der Außensicht Beachtung verdient. Es gehörte daher zu den wesentlichen Zielen der Außenrestaurierung, die technischen Lösungen aus der Erbauungszeit zu beachten, die handwerklichen Leistungen zu respektieren und wieder zu beleben und überhaupt die charakteristische Gestaltung des Außenbaues wiederherzustellen.
Der historische Ortskern von Breitensee funktioniert als soziales Zentrum. Es geht bei der Erhaltung nicht nur um ein Kirchengebäude der katholischen Kirche. Nicht nur die Pfarrgemeinde, sondern viel weitere Kreise im Bezirk und darüber hinaus betrachten das Kirchengebäude als einen wichtigen und zentralen Identifikationspunkt Breitensees. Der Radius der gegenüber der Kirche befindlichen Pfarrschule Josefinum reicht weit über den Bezirk hinaus. Durch die Höhe des Turms ist die Kirche ein weithin sichtbares Baudenkmal Wiens. Schützenswert ist auch das Stück Stadtgeschichte, das an diesem Ort erzählt wird (vgl. dazu auch Die Presse v. 31. Oktober 2008). Als eine der ersten der so genannten Kaiserjubiläumskirchen hat sie auch Anteil an der Geschichte Wiens und Österreichs.Ensembleschutz und Denkmalschutz gemeinsam begründen die berechtigte Erwartung, dass die Erhaltung dieses Bauwerkes auch im öffentlichen Interesse ist und die Erzdiözese Wien mit Recht und mit Nachdruck die öffentliche Unterstützung der Sanierung fordern kann und soll.